In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung die Änderung der Verordnung zur Schweinepest-Verordnung sowie die Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten (hier Schwarzwild) umgesetzt. Durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, ausgegeben am 13.03.2018, ist mit Wirkung vom 14.03.2018 auch in Niedersachsen die Schonzeit für das Schwarzwild aufgehoben worden.
Die Elterntierregelung (Muttertierschutz) nach § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz bleibt hiervon unberührt!
Schonzeit für Schwarzwild in Niedersachsen aufgehoben
Jägerschaft Neustadt am Rübenberge e.V.
In der Jägerschaft Neustadt am Rübenberge e.V. sind die Jäger der Kreise Neustadt am Rübenberge, Wunstorf und Garbsen organisiert.