Aktuelle Meldungen der Jägerschaft Neustadt am Rübenberge e.V.
Mitteilung Jägerschaft Neustadt am Rbge. e.V. vom 25.11.2020
Ein kleines Team der Jägerschaft Neustadt hat sich die Neugestaltung der Homepage zu Beginn 2021 als Ziel gesetzt. Hinweise, Anregungen, Beiträge, Fotos u.s.w. zur neuen Homepage und auch eine
aktive Mitarbeit sind herzlich willkommen.
Hierzu bitte einfach eine E-Mail an:
Hegering8@jaegerschaft-neustadt-rbge.de und/oder
naturschutz@jaegerschaft-neustadt-rbge.de.
Über eine rege Beteilung würden wir uns sehr freuen.
Vielen Dank für Eure/Deine Unterstützung im Voraus.
Danke im Voraus.
Gruß
Dirk Rabe
WICHTIG: Jahreshauptversammlung 2020 wird verschoben
Aufgrund der aktuellen Infektionslage des Coronavirus wird unsere diesjährige Jahreshauptversammlung von 31 März 2020 auf unbestimmte Zeit verschoben.
Wir werden alle Mitglieder umgehend informieren, sobald ein neuer Termin vereinbart wurde.
Hubertusmesse am 8. November 2019
In diesem Jahr findet die traditionelle Hubertusmesse der Jägerschaft Neustadt, am Freitag, den 8. November 2019, um 18:30 Uhr, in der dafür festlich geschmückten Kirche in Garbsen, im Stadtteil
Horst statt. Das Parforcehorn-Bläsercorps Hubertus Hannover begleitet zusammen mit dem Bläsercorps Neustadt die Messe musikalisch mit jagdlichen Klängen. Im Anschluss an die Messe, tragen beide
Gruppen abwechselnd noch einige weitere Stücke vor.
Die Hubertusmesse wird seit Jahrhunderten jährlich im November zu Ehren Gottes und zur Erinnerung an den Heiligen Hubertus von Lüttich, den Schutzpatron der Jäger, gefeiert. Hubertus war der Legende
nach ursprünglich ein ausschweifender und rücksichtsloser Jäger. Durch die Begegnung mit einem einzigartigen Hirsch erkannte er in allen Lebewesen Geschöpfe Gottes und setzte sich seitdem hegend für
sie ein. Diese Achtung vor dem Geschöpf nennen Jäger Waidgerechtigkeit. Sie ist in ihrem jagdlichen Handeln besonders wichtig und immer zu beachten.
Information zur Hegeschau 2020
In der Jahreshauptversammlung der Jägerschaft Neustadt wurde allgemein der Wunsch geäußert, im nächste Jahr wieder eine Hegeschau durchzuführen. Der HR 1 Wunstorf hat sich bereit erklärt, den Aufbau der Stellwände für die Hegeschau zu übernehmen. Die Jagdbehörde ist entsprechend informiert und wird die Hegeschau für den Bereich der Jägerschaft Neustadt im kommenden Jahr anordnen. Diese ist dann verpflichtend für alle Jagdausübungsberechtigten. Folgendes ist vorgesehen: Der Kopfschmuck und der Unterkiefer des erlegten Schalenwildes einschließlich des Fallwildes sind auf der Hegeschau vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind die Gehörne und Unterkiefer von Bockkitzen und Jährlingen. Da erlegte Rehböcke, die ihr Gehörn bereits abgeworfen haben oder bei denen sich das im Bast befindende Gehörn neu bildet, keine bzw. keine aussagekräftige Trophäe vorweisen, sind diese auf der Hegeschau ebenfalls nicht vorzulegen.
Schneeren, 09.03.2019
Die Jägerschaft gratuliert 19 Jungjägern zur bestandenen Prüfung
Am 09.03.2019 wurde im Bereich der Jagdhütte der Jägerschaft Neustadt in Schneeren der letzte mündlich / praktische Teil der staatlichen Jägerprüfung durchgeführt.
In den vorhergehenden Monaten wurden die Anwärter durch das Ausbildungsteam der Jägerschaft Neustadt in Theorie und Praxis auf die dreiteilige Prüfung vorbereitet.
Die schriftliche und praktische Schießprüfung haben die Anwärter bereits im Vorfeld erfolgreich gemeistert und
nun standen sie vor der letzten großen Hürde, denn an fünf Stationen warteten die 13 Prüfer auf jeden Einzelnen, und jeder Prüfling musste seinen Kenntnisstand in folgenden Themenbereichen unter
Beweis stellen:
- dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere
- Jagdwaffen und Fanggeräte
- Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
- Behandlung des erlegten Wildes und Wildkrankheiten
- Jagdhundewesen
- jagdliches Brauchtum
- Jagdrecht und verwandtes Recht
Am Ende des Tages wurden die Zeugnisse durch den Kreisjägermeister Ole Volkmann übergeben , wodurch die Jungjäger ihre Legitimation erhielten, den ersten Jagdschein lösen zu können.
Wir freuen uns, dass gerade so viele junge Menschen sich wieder dem Jagdhandwerk zuwenden und durch ihre Leistungen in den Prüfungen gezeigt haben, dass eine Ausbildung in der Jägerschaft Neustadt überregional einen hohen Stellenwert genießt.
ASP: Ausgleichszahlungen für Jäger
Auszug der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:
Die Schwarzwildbestände so weit abzusenken, dass die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) möglichst unterbunden wird – das ist das präventive Ziel vor einem möglichen Ausbruch der ASP. Für den Mehraufwand, der Jagdausübungsberechtigten und Hundeführern entsteht, gewährt das Land eine finanzielle Unterstützung.
Die Antragsdokumente stehen Ihnen unten als PDF zur Verfügung. Die Kontaktdaten der LWK-Regionalstelle, die den Antrag für Ihr Jagdrevier entgegennimmt, finden Sie in der nachstehenden Übersicht über die antragsannehmenden Stellen.
Beitragsbescheide der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG)
Mitteilung der LJN vom 10.08.2018
Die Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer, die ihren Jagdbezirk selber bejagen, erhalten derzeit wieder Beitragsbescheide. Darin werden der Beitrag für das Jahr 2017 und
die Vorauszahlung für das Jahr 2018 angefordert. Zum Teil liegen die Beiträge erheblich höher als in der Vergangenheit.
Der DJV hält die Bescheide der LBG für rechtswidrig und unterstützt aus diesem Grund die Klage eines Jagdpächters als Musterverfahren.
Wer den Bescheid nicht rechtskräftig werden lassen will, muss unverzüglich tätig werden und innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich oder zur Niederschrift bei der LBG Widerspruch
einlegen.
In der Anlage finden Sie weitere Informationen und ein Musterschreiben für den Wiederspruch.
Microsoft Word-Dokument [14.5 KB]
Schonzeitaufhebung für Nutria
Mitteilung der LJN vom 27.04.2018
Durch die Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, ausgegeben am 24.04.2018, ist mit Wirkung vom 25.04.2018 in Niedersachsen die Schonzeit für die Nutria aufgehoben worden. Unberührt hiervon bleibt nach wie vor die Elterntierregelung (Muttertierschutz) nach Paragraph 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz.
ASP Prävention - Merkblatt für Jäger und Landwirte
Mitteilung der LJN vom: 16.04.2018
Die Landesjägerschaft Niedersachsen hat gemeinsam mit dem Landvolk Niedersachsen ein Merkblatt für Landwirte und Jäger mit Empfehlungen für Maßnahmen zur ASP-Prävention erstellt und bittet um die
Beachtung folgender Punkte:
- Anlegen von Bejagungsschneisen
- Schneisen an Felrändern
- Absprache von Ernteterminen
- Fallwild melden
- Seuchenhygiene - Richtlinien beachten
Nähere Information im beigefügten Merkblatt:
Landesjägerschaft_Landvolk_Emfehlungen_A[...]
PDF-Dokument [2.2 MB]
Rücksicht nehmen auf heimische Wildtiere – Am 1. April beginnt die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit
Foto von Fotolia: © PIXATERR
Im Frühjahr erwacht die Natur zu neuem Leben – im wahrsten Sinne des Wortes: Die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vieler heimischer Wildtiere ist gekommen. Daher gilt ab dem 1. April bis zum 15.
Juli in die Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft. Die Jägerschaft Neustadt am Rübenberge bittet daher alle Naturfreunde und Erholungssuchende in den kommenden Wochen um
erhöhte Rücksichtnahme beim Spaziergang in der freien Natur.
„Ob Rehkitz, Junghase oder Fasanenkücken, die Natur gleicht im Frühjahr einer einzigen Kinderstube“, so Dr. Bernd Bremer Vorsitzender der Jägerschaft Neustadt am Rübenberge „Rücksichtnahme ist
also dringend erforderlich.“ Von den freilaufenden Vierbeinern gehe in dieser Zeit eine besondere Gefahr aus, denn nicht nur die Jungtiere, auch die Elterntiere seien mitunter stark gefährdet.
Hochträchtige Rehe seien bei weitem nicht mehr schnell genug, um vor stöbernden Hunden fliehen zu können.
Aber auch für die Hundebesitzer gilt es einiges zu beachten, denn die tierische Nachwuchspflege unterscheidet sich häufig deutlich von der des Menschen: Zum Schutz der Jungen werden diese tagsüber
vom Muttertier häufig allein gelassen. Rehkitze, zum Beispiel, sind in den ersten Wochen nahezu geruchlos. In Verbindung mit der angeborenen „ducken- und-tarnen-Strategie“ sind sie so für
natürliche Fressfeinde fast unauffindbar. Die Ricke erscheint nur zum Säugen, in der Zwischenzeit hält sie größeren Abstand.
Solch scheinbar verlassene Jungtiere sollten Spaziergänger auf keinen Fall anfassen oder gar mitnehmen. Das Jungwild nimmt bei Kontakt sofort den Menschengeruch an. Das zurückkommende Muttertier
wird durch diesen Fremdgeruch sofort abgeschreckt – die Jungtiere werden so tatsächlich zu Waisen. „Falsch verstandene Tierliebe bewirkt in diesen Fällen leider allzu häufig das Gegenteil“, so Dr.
Bernd Bremer weiter.
Auch indirekt können Hund und Mensch den tierischen Nachwuchs gefährden: Nähern sie sich ihrem Gelege, verlässt die Rebhenne ihr Nest mit Eiern oder jungen Kücken um den Feind abzulenken.
Rabenvögel wie Krähe oder Elster merken sich diese Stelle – die ungeschützten Gelege sind eine leichte Beute.
„Auf den ausgewiesenen Wegen bleiben und unbedingt den Hund angeleint führen“, fasst Dr. Bernd Bremer die wichtigsten Verhaltensregeln für den Spaziergang in der freien Natur zusammen.
Schonzeit für Schwarzwild in Niedersachsen aufgehoben
Mitteilung der LJN vom: 22.03.2018
In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung die Änderung der Verordnung zur Schweinepest-Verordnung sowie die Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten (hier Schwarzwild) umgesetzt. Durch
die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, ausgegeben am 13.03.2018, ist mit Wirkung vom 14.03.2018 auch in Niedersachsen die Schonzeit für das Schwarzwild aufgehoben worden.
Die Elterntierregelung (Muttertierschutz) nach § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz bleibt hiervon unberührt!
Die Änderungen im Wortlaut finden Sie im beigefügten PDF:
PDF-Dokument [716.1 KB]
Aktuelles aus dem Wolfsmonitoring
Pressemitteilung der LJN vom: 20.03.2018
Neues Wolfsrudel bei Walle (LK Celle) nachgewiesen/Zwei Wölfe bei Meppen bestätigt
Im Raum Walle (LK Celle) konnte nun anhand von Ergebnissen genetischer Untersuchungen ein neues Wolfsrudel in Niedersachsen bestätigt werden. „In Niedersachsen sind damit aktuell 15 Wolfsrudel
nachgewiesen“, so Raoul Reding, Wolfsbeauftragter der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN).
Ab Juli 2017 hatte es in diesem Gebiet Hinweise auf Reproduktion gegeben – ein definitiver C1-Nachweis konnte allerdings nicht erbracht werden. Das Gebiet wurde unter Beobachtung gestellt und die
Landesjägerschaft intensivierte das Monitoring. Zunächst gelang der genetische Nachweis einer Wolfsfähe (Herkunft Rudel Babben, Brandenburg). Nun, nach Vorliegen weiterer genetischer
Untersuchungsergebnisse, konnten hier weiterhin ein Rüde (Herkunft Rudel Göritz-Klepzig, Brandenburg) sowie vier zugehörige Welpen – drei Fähen und ein Rüde – nachgewiesen werden.
Anfang März erfolgte außerdem bei Meppen der erstmalige Nachweis von zwei Wölfen durch Fotofallenaufnahmen. Ob es sich hierbei um ein neues Wolfspaar handelt ist derzeit noch unklar, das Gebiet wurde
unter Beobachtung gestellt. Auch in dem Naturschutzgebiet Die Lucie (LK Lüchow- Dannenberg) häufen sich die Hinweise auf ein neues territoriales Wolfsvorkommen: ein männlicher Nachkomme des
Wolfsrudels bei Niesky (Sachsen) wurde zwischen Juli und November 2017 bereits mehrmals genetisch nachgewiesen. Zur Klärung der Situation wird das Monitoring intensiviert.
Nicht bestätigen ließen sich hingegen neue territoriale Vorkommen in den Gebieten Scheeßel (LK Rotenburg) und Rosche (LK Uelzen): Seit Mitte des Jahres 2017 wurden hier mehrere Hinweise gemeldet, die
neue territoriale Vorkommen vermuten ließen. Die neuesten genetischen Untersuchungen konnten diese Vermutungen nicht bestätigen. In beiden Fällen handelt es sich um Individuen aus den benachbarten
Territorien: Im Raum Scheeßel aus dem Schneverdinger-Territorium, bei Rosche aus dem Territorium in der Göhrde. Die beiden Gebiete stehen nicht mehr unter Beobachtung.
Für das laufende Monitoringjahr (1. Mai 2017 – 30. April 2018) stehen für die Wolfsrudel Munster, Gartow, Eschede, Cuxhaven und Visselhövede noch die Reproduktionsnachweise aus. Sollte aus diesen
Rudeln bis zum Abschluss des Monitoringjahres nicht noch Reproduktion nachgewiesen werden, wird der Status in diesen Gebieten auf „unklar“ herabgestuft und folglich werden diese Territorien im
nächsten Monitoringjahr nicht mehr als Rudel geführt. Dies muss nicht bedeuten, dass diese Rudel nicht mehr existieren aber für die Einstufung als Rudel sind nach den nationalen Monitoringstandards,
Reproduktionsnachweise innerhalb des Monitoringjahres zu erbringen.

Aktuelle und detaillierte Informationen zum Wolfsmonitoring in Niedersachsen finden Sie auf unserer Internetseite www.wolfsmonitoring.com.
Die Ausbreitung der Wölfe in Niedersachsen wird wissenschaftlich dokumentiert. Das Umweltministerium hat mit dem Wolfsmonitoring die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. beauftragt, die diese Aufgabe
in enger Zusammenarbeit mit dem NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) und den ehrenamtlichen Wolfsberatern wahrnimmt. Wer Spuren, Losungen oder Risse
findet, die auf einen Wolf hinweisen, oder einen Wolf sieht, sollte seinen Fund dem örtlichen Wolfsberater oder der Landesjägerschaft Niedersachsen (wolf@ljn.de) melden.
Schneeren, 10.03.2018
Die Jägerschaft gratuliert 19 Jungjägern zur bestandenen Prüfung
Am 10.03.2018 wurde im Bereich der Jagdhütte der Jägerschaft Neustadt in Schneeren der letzte mündlich / praktische Teil der staatlichen Jägerprüfung durchgeführt.
In den vorhergehenden Monaten wurden die Anwärter durch das Ausbildungsteam der Jägerschaft Neustadt in Theorie und Praxis auf die dreiteilige Prüfung vorbereitet.
Die schriftliche und praktische Schießprüfung haben die Anwärter bereits im Vorfeld erfolgreich gemeistert und
nun standen sie vor der letzten großen Hürde, denn an fünf Stationen warteten die 13 Prüfer auf jeden Einzelnen, und jeder Prüfling musste seinen Kenntnisstand in folgenden Themenbereichen unter
Beweis stellen:
- dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere
- Jagdwaffen und Fanggeräte
- Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
- Behandlung des erlegten Wildes und Wildkrankheiten
- Jagdhundewesen
- jagdliches Brauchtum
- Jagdrecht und verwandtes Recht
Am Ende des Tages wurden die Zeugnisse durch den Kreisjägermeister Ole Volkmann übergeben , wodurch die Jungjäger ihre Legitimation erhielten, den ersten Jagdschein lösen zu können.
Wir freuen uns, dass gerade so viele junge Menschen sich wieder dem Jagdhandwerk zuwenden und durch ihre Leistungen in den Prüfungen gezeigt haben, dass eine Ausbildung in der Jägerschaft Neustadt überregional einen hohen Stellenwert genießt.
Hier ein paar Impressionen des Prüfungstages: