Der Rahmenvertrag zwischen der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. und den VGH-Versicherungen zur Absicherung der vierbeinigen Begleiter auf Gesellschaftsjagden ist weiterhin gültig, siehe Link.
Sollte im Rahmen einer  Gesellschaftsjagd ein Jagdhund verletzt oder getötet werden, ist dieser Schaden den VGH Versicherungen per Schadenanzeige zu melden (per Fax oder als E-Mail). Das entsprechende Schadenformular finden Sie untenstehend. Diese Schadenanzeige ist dann ausgefüllt an die dort angegebene Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse zu senden.