Fördermöglichkeiten im Rahmen des Naturschutzes

Über die Jägerschaft Neustadt besteht die Möglichkeit an verschiedenen Fördermöglichkeiten im Bereich der Lebensraumgestaltung für die Wildtiere und deren fachlicher Begleitung durch jagdliche Aktivitäten teilzunehmen.

Das Ziel des Projektes „Lebensraumverbund Feldflur Niedersachsen“ (LVFN) der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) ist es, die Lebensbedingungen der Niederwildarten wie auch verschiedener anderer Bodenbrüter wie Feldlerchen, Kiebitzen und anderer Leitarten der Feldflur durch verschiedene Maßnahmen wieder zu verbessern. Das zunächst auf fünf Jahre angelegte Projekt ist das Ergebnis langjähriger wissenschaftlicher Forschungsprojekte der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. und wird gefördert mit Mitteln aus der Jagdabgabe des Landes Niedersachsen.

Kiebitz

Förderungen mit Hilfe der Jägerschaft Neustadt

LVFN-Projektflächen

Hegebüsche

Fallen

Fördermöglichkeiten in der LVFN-Gebietskulisse

Das LVFN-Projekt fußt auf drei wesentlichen Säulen. Neben der aktiven Verbesserung der Lebensraumbedingungen in Verbindung mit einem aktiven Prädationsmanagement und der Vermehrung von autochthonen Feldhühnerbesätzen, entsteht zusätzlich ein umfassendes Angebot an Beratung und Betreuung. Die Jägerschaft Neustadt liegt innerhalb der Gebietskulisse des LVFN-Projekts, so dass die Reviere der Jägerschaft Neustadt von den Fördermaßnahmen profitieren können. Die erste Säule betrifft die Lebensraumgestaltung durch die Förderung von speziellem Saatgut. Die zweite Säule betrifft das begleitende Prädatorenmanagement durch die Förderung des Erwerbs von speziellen Betonrohrfallen. Die dritte Säule ist die Betreuung und Beratung der Maßnahmen durch die LJN.

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Förderung der Anlage von Hegebüschen

Von besonderem Interesse dürfte die 75%ige Förderung für die Anlage von Hegebüschen durch die LJN sein. Hegebüsche sind kleinere Flächen, die frei in der Feldflur liegen. Sie bestehen aus Kräutern, Sträuchern und im Endbestand aus einzelnen mittelwüchsigen Bäumen, die durch Saat oder Pflanzung begründet wurden und dem Standort angepasst sind. Hegebüsche sollen vor allem Zufluchtstätten und Ruhezonen für die im intensiv genutzten Flur- und Siedlungsbereich freilebenden Wildtierarten sein. Hegebüsche bieten Deckung, Ruhe, Nahrung, Lebensraum, Nist- und Brutmöglichkeit. Weiterhin wirken diese als optische Bereicherung des Landschaftsbildes, als Sichtbegrenzung, als Wind- und Erosionsschutz und zum Binden von Luftfeuchtigkeit, Wärme, Staub und Lärm.

Vor Anlage eines Hegebusches hat der Revierinhaber eine fachliche Beratung eines Forstsachverständigen hinsichtlich des Standortes, der Pflanzenwahl und der Pflanzenbeschaffung in Anspruch zu nehmen und in einem Antrag schriftlich zu dokumentieren. Ebenso ist ein Mindestabstand zu Wald- und Feldrändern einzuhalten. Nähere Angaben zu dem Antrag und dem Antragsverfahren für die Anlage von Hegebüschen erhalten Sie bei der Jägerschaft Neustadt.

Feldweg am Ortsrand

Förderung der Lebensraumgestaltung von Rebhuhn & Co.

Weiterhin bietet die Jägerschaft Neustadt in Zusammenarbeit mit der Region Hannover und der Jägerschaft Hannover Land e.V. weitere Fördermöglichkeiten für die Lebensraumgestaltung von Rebhuhn, Hase & Co. in den heimischen Revieren an. Diese Fördermöglichkeiten umfassen die direkte Förderung von Landwirten bei einer vertraglich zu vereinbarender Bewirtschaftung von Ackerflächen für eine direkte Lebensraumverbesserung für die heimischen Bodenbrüter mit der Leitart Rebhuhn. Die Fördermöglichkeiten bestehen für die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen oder Brachflächen, die Einsaat von Wintergetreide mit doppeltem Reihenabstand und für eine 1-jährige Stoppelbrache.

Reviere mit nachgewiesenen Rebhuhnvorkommen finden vorrangig Berücksichtigung. Die Maßnahmenflächen müssen aufgrund des Prädationsdruckes mindestens 100m von Waldrändern entfernt liegen. Darüber hinaus dürfen diese nicht an vielbefahrenen Straßen angelegt werden, wobei die Anlage an wenig befahrenen Gemeindestraßen möglich ist. Die Blühstreifen können auf dem Vorgewende, in den Feldern oder an den Feldrändern angelegt werden und sollten einen Mindestbreite von 15m aufweisen. Die einzelne Maßnahmenfläche sollte allerdings auch nicht größer als 2 ha sein. Die Förderung ist auf eine Gesamtfläche von 3 ha je teilnehmenden landwirtschaftlichem Betrieb beschränkt. Auf die Mineraldüngung und Gülleausbringung ist ebenso zu verzichten wie auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Das Projekt wird unterstützt und kofinanziert durch die Region Hannover und ist vorerst bis zum Jahr 2021 vorgesehen.

Rebhuhn - Perdix perdix

Blühstreifen/Brachflächen

Die Standzeit der Blühstreifen oder Brachfläche sollte mindestens 2-3-Jährig sein und erfolgt durch die Einsaat einer mehrjährigen Saatmischung. Die Saatgutkosten werden von der Jägerschaft Neustadt übernommen. Die Bodenbearbeitung und Einsaat erfolgen durch den Landwirt entsprechend der Empfehlungen für die Mischung. Durch die mehrjährige Standzeit werden Rebhuhn, Hase und anderen Wildtieren zu allen Jahreszeiten ein gutes Deckungs- und Nahrungsangebot bereitgestellt. Für die Maßnahme mehrjährige Blühstreifen/Brachfläche erhält der Landwirt einen Förderbetrag von 750 Euro/ha und Jahr.

Blühstreifen an Maisacker

Wintergetreide mit doppeltem Reihenabstand

Die Einsaat von Wintergetreide mit doppeltem Reihenabstand wird für ein Jahr gefördert, wobei die Bearbeitung nach guter landwirtschaftlicher Praxis erfolgt und kein Einsatz von Herbiziden, Insektiziden und Fungiziden zulässig ist. Die Fläche kann zur Getreideernte geerntet werden. Da die Fläche im Frühjahr zur Balz,- Brut- und Aufzuchtzeit nicht bearbeitet wird, können Rebhuhn, Hase und bodenbrütende Singvögel ungestört ihr Gelege ausbrüten und die Küken führen. Die Junghasen werden in diesen Flächen nicht durch die landwirtschaftliche Bearbeitung gefährdet. Für die Maßnahme mehrjährige Blühstreifen/Brachfläche erhält der Landwirt einen Förderbetrag von 400 Euro/ha und Jahr.

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Stoppelbrache

Um die Förderung für die Stoppelbrache mit einer Standzeit von 1 Jahr zu erhalten, bleiben nach der Ernte die Stoppeln mit einer Stoppellänge von mehr als 20 cm bis zum Herbst im darauffolgenden Jahr stehen. Das Auflaufgetreide soll aufwachsen. Es erfolgt keine Bodenbearbeitung im Herbst oder Frühjahr, d.h. die Bodenbearbeitung und Einsaat kann frühestens nach 12 Monaten erfolgen. Ebenfalls ist keine Düngung oder der Einsatz von Herbiziden und Insektiziden zulässig. Dadurch ist gewährleistet, dass die Feldvögel und Wildtiere über den Winter einen deckungsreichen Lebensraum vorfinden, der im Frühjahr zur Brut und Aufzuchtzeit nicht verändert wird (kein Umbruch durch Einsaat).  Für die Maßnahme Stoppelbrache erhält der Landwirt einen Förderbetrag von 750 Euro/ha.

Die Jägerschaften Neustadt und Hannover Land, die ortsansässigen Jäger und die Region Hannover hoffen auf eine rege Beteiligung der Landwirte an diesen drei Biotopverbesserungsmaßnahmen: Mehrjährige Blühstreifen/Brachflächen, Doppelter Reihenabstand und Stoppelbrache.

Stoppelbrache

Fallenprojekt

Ein weiteres und von der Region Hannover gefördertes Projekt betrifft das Management von invasiven Arten wie Nutria und Waschbär. Hierzu haben Jäger der Jägerschaft Neustadt ihr Fachwissen in Bezug auf die Jagd mit der Falle und ihre Zeit eingebracht, wobei die eingesetzten WEKAinvasiv Fallen inklusive der elektronischen Fallenmelder zumindest teilweise von der Region Hannover gefördert worden sind. Die eingesetzten Fallen werden mit gutem Erfolg zum Neozoen-Management in 48 ausgewählten Revieren der Jägerschaft Neustadt betrieben (siehe auch Fallenprojekt). Aufgrund des guten Erfolges und der großen Nachfrage aus den heimischen Revieren hat die Jägerschaft Neustadt einen zweiten Förderantrag bei der Region Hannover gestellt, welcher aktuell noch in der Bearbeitung ist.

Für Fragen zu den Förderprojekten stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte nutzen Sie dazu das Kontaktformular oder sprechen Sie uns persönlich an.

Waschbären