Rechtliche Grundlage für die Jägerprüfung
Die rechtliche Grundlage für die Jägerprüfung in Niedersachsen ist die Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung vom 30. August 2005 (Stand 18.04.2012).
Nach diesen Vorgaben richtet sich die Durchführung der Jägerprüfung. Die Jägerprüfung gliedert sich in drei Teile, die Schießprüfung mit Büchse und Flinte, die schriftliche und die mündlich-praktische Prüfung.
Die Prüflinge werden im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil jeweils in fünf Fachgebieten geprüft.
Hierbei müssen sie ihr Wissen über Wild und andere frei lebende Tierarten, über Jagdwaffen und Fanggeräte, über Naturschutz, Hege und den Jagdbetrieb, die Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhunde und jagdliches Brauchtum sowie über das Jagd- und Waffenrecht und andere relevante Rechtsbereiche unter Beweis stellen.
Die Schießprüfung
Schießdisziplin (Waffe,Kaliber) | Ziel | Entfernung | Mindestergebnis zum Bestehen | Art der Ausführung |
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Büchse (Kal. 6,5×55 mm oder stärker, Auftreffenergie auf 100 m mind. 2000 Joule) | Rehbock Scheibe 5 Schuss |
100 m | 25 Ringe | Anschlag stehend, Visierung und Optik beliebig |
Büchse (Kal. .222 Remington oder stärker) | Flüchtige Überläufer Scheibe 5 Schuss |
50 oder 60 m | 2 Wertungstreffer | Anschlag stehend freihändig aus der Erwartungshaltung, Visierung und Optik beliebig |
Flinte (Kailber 20 oder stärker) | Wurfscheiben (Tontauben) 15 Stück mit jeweils höchstens 2 Schuss | 5 Treffer | Trap oder Skeet aus jagdlicher Erwartungshaltung. Bei der Disziplin Skeet werden die Wurfscheiben der Stände 2,6 und 7 als Einzeltauben geschossen |
Scheiben und Wurftauben zur Prüfung
Rehbock Scheibe
Flüchtiger Überläufer
Wurftauben
Hinweise für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung in Niedersachsen
Als Grundlage für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung in Niedersachsen hat das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als oberste Jagdbehörde einen Fragenkatalog im Antwort-Wahl-Verfahren (multiple-choice) erstellt.
Inhaltlich ist der Fragenkatalog entsprechend der Verordnung in fünf Fachgebiete gegliedert. Der Fragenkatalog wird durch die oberste Jagdbehörde ständig weiterentwickelt bzw. inhaltlich überarbeitet. Der jeweils aktuelle Stand des Fragenkatalogs wird den Jagdbehörden bekannt gegeben. Der Fragenkatalog steht ausschließlich den Jagdbehörden bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover zur Durchführung der Jägerprüfungen zur Verfügung.
Für die bei der schriftlichen Prüfung zu bearbeitenden Fragebögen wählt das vorsitzende Mitglied der Jägerprüfungskommission jeweils 20 Fragen je Fachgebiet aus dem Fragenkatalog aus. Zu jeder Frage sind mehrere Antwortvorschläge vorgegeben, wobei eine oder zwei Antworten richtig sein können. Bei einigen Fragen ergibt sich aus der Fragestellung, wie viele Antworten richtig sind. Fragen, bei denen alle Antworten richtig oder falsch sind, kommen nicht vor.
Im schriftlichen Teil der Jägerprüfung erhält jeder Prüfungsbewerber je Fachgebiet einen Fragebogen mit 20 Fragen mit jeweils mehreren Antwortvorschlägen. Die Antwortvorschläge sind durch Buchstaben (a, b, c, usw.) gekennzeichnet.
Bei jeder Fragennummer werden die aus den Antwortalternativen für richtig erachtete Antworten auf den dazu vorgesehenen Feldern angekreuzt. Das Ankreuzen von Feldern ist so vorzunehmen, dass jedes Kreuz eindeutig einem einzigen Feld zugeordnet werden kann. Andernfalls, d. h. insb. wenn die vorgegebene Feldumrandung beim Ankreuzen nicht eingehalten wird, gilt das jeweilige Kreuz als nicht vorhanden und wird für keines der in Betracht kommenden Felder als Antwort gewertet.
Hinweise zur mündlich-praktischen Prüfung
Die mündlich-praktische Prüfung wird in einem Jagdrevier der Jägerschaft Neustadt am Rübenberge abgehalten und erstreckt sich auf die 5 genannten Fachgebiete.
Zu Beginn der Prüfung werden auf dem Jagdhorn fünf Jagdsignale geblasen, aus denen der Prüfling die drei sicherheitsrelevanten Leitsignale „Anblasen des Treibens“, „Treiber in den Kessel“ und „Aufhören zu schießen“ erkennen muss.
Die Jägerprüfung hat definitiv nicht bestanden (mit sofortiger Wirkung), wer die drei genannten Jagdleitsignale auch nach einmaliger Wiederholung der fünf vorgespielten Jagdsignale nicht erkannt hat oder beim Umgang mit der Schusswaffe einen Fehler begangen hat, der ihn selbst oder andere hätte gefährden können.
Prüfungskommission
Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung. Zuständig ist die Jagdbehörde der Region Hannover. Vorsitzender der Prüfungskommission ist der Kreisjägermeister, der weitere Mitglieder beruft. Alle Mitglieder der Prüfungskommission sind erfahrene Jäger, die in ihrem Prüfungsgebiet ausgewiesene Fachleute sind, häufig auch aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation, z.B., Veterinäre, Landwirte, Polizeibeamte, Forstwirte, Berufsjäger, Rechtsanwälte o.ä.