Die Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer, die ihren Jagdbezirk selber bejagen, erhalten derzeit wieder Beitragsbescheide. Darin werden der Beitrag für das Jahr 2017 und die Vorauszahlung für das Jahr 2018 angefordert. Zum Teil liegen die Beiträge erheblich höher als in der Vergangenheit.
Der DJV hält die Bescheide der LBG für rechtswidrig und unterstützt aus diesem Grund die Klage eines Jagdpächters als Musterverfahren.
Wer den Bescheid nicht rechtskräftig werden lassen will, muss unverzüglich tätig werden und innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich oder zur Niederschrift bei der LBG Widerspruch einlegen.
In der Anlage finden Sie weitere Informationen und ein Musterschreiben für den Widerspruch.
Musterbrief__Widerspruch_Beitragsbescheid_BG_