Niedersächsische Jagdzeitenverordnung veröffentlicht

25.01.2021 | Allgemein

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat die Überarbeitung der Jagdzeitenverordnung abgeschlossen und diese wurde am vergangenen Samstag (23.01.2021) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

Für die Jagd in der Jägerschaft Neustadt am relevantesten dürften die geänderte Jagdzeitzeiten auf Rehböcke/Schmalrehe ab dem 1. April sowie für Stockente, Krickente und Pfeifente mit einer Jagdzeit nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) sein. Auch die Jagdzeit auf die Grau-, Kanada- und Nilgans ist geändert und auf den 16. Juli vorverlegt worden. Stein- und Baummarder dürfen jetzt bereits ab dem 16. September bejagt werden.

Die Nichtgestattung einer Jagdzeit auf Saat- und Blässgänse entbehren nicht nur jeder fachlichen Grundlage, sie stellen darüber hinaus massive Eingriffe in das Jagdausübungsrecht und damit Eingriffe in das Eigentumsrecht dar. Auch die Regelungen zur Bejagung der Nonnengans kritisieren die LJN und der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V. (ZJEN): „Diese Regelung ist so bürokratisch und umständlich, dass sie sich in der Praxis als wenig praktikabel erweisen wird. Gerade die Population der Nonnengänse ist aber stark im Wachstum begriffen – von den Schäden auf landwirtschaftlichen Kulturen ganz zu schweigen“, so die beiden Verbändevertreter abschließend.

Weiterhin sehr bedeutsam erscheint die Änderung bei der Bejagung von Schwarzwild zu sein, wobei eine Mindestenergie für die Entnahme aus der Falle definiert worden ist.

Entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a des Bundesjagdgesetzes darf Schwarzwild unter Verwendung

  1. von künstlichen Lichtquellen und von Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, die jeweils nicht für Schusswaffen bestimmt sind, sowie
  2. von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Zielhilfsmittel (zum Beispiel Zielfernrohre), die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, erlegt werden.

Waffenrechtliche Vorschriften bleiben jeweils unberührt.

Nähere Einzelheiten zu den Änderungen zur Schwarzwildbejagung und den geänderten Jagdzeiten bestimmter Wildarten sind der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes vom 18. Januar 2021 zu entnehmen.

Jägerschaft Neustadt am Rübenberge e.V.

Jägerschaft Neustadt am Rübenberge e.V.

In der Jägerschaft Neustadt am Rübenberge e.V. sind die Jäger der Kreise Neustadt am Rübenberge, Wunstorf und Garbsen organisiert.