Vogelgrippefall im Bereich der Jägerschaft Neustadt bestätigt

2.01.2024 | Allgemein

In einem Revier des Hegerings 8 der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. ist bei einer tot aufgefundenen Graugans das Vogelgrippevirus nachgewiesen worden.

Da es sich aktuell um einen Einzelfall handelt, wurde seitens der zuständigen Behörde auf die Einrichtung eines Sperrbezirkes, sowie mögliche Einschränkungen der Jagdausübung verzichtet.

Wenn tote Vögel, wie zum Beispiel Gänse, Enten oder Greifvögel gefunden werden, dann werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich unter der Telefonnummer 0511-616-22095 an den Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover zu wenden.

Alle Jagdausübungsberechtigten der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. werden ebenfalls gebeten auf Todfunde oder kranke Tiere zu achten und diese dem Veterinäramt zu melden. Die verendeten Tiere werden in der Regel kostenlos abgeholt und müssen nicht selbst verbracht werden.

Bitte klicken sie für weitere Infos zum Thema Vogelgrippe (Link) auf den Link. 

Wichtige Hinweise:

  • Nach Berührung mit Federwild oder deren Ausscheidungen kein Kontakt zu Hausgeflügel.
  • Jäger die Hausgeflügel halten bzw. sich in Nutzgeflügelbeständen aufhalten, solltenderzeit nach Möglichkeit auf die Jagd auf Federwild verzichten.
  • Nach der Jagd auf Federwild kein Kontakt der Jagdkleidung oder von mitgeführten Gegenständen mit Hausgeflügel.
  • Kein Kontakt des Jagdhundes mit Geflügel.
  • Betreten des Stalles von Hausgeflügel erst nach gründlicher Reinigung und ggf. Desinfektion (Dusche, Kleider- und Schuhwerkwechsel).
  • Erlegtes Federwild oder Todfunde nicht dorthin mitnehmen wo Hausgeflügel gehalten wird.
  • Bei der Verwertung von Federwild sind Federn und die Innereien usw. so zu entsorgen, dass keine anderen Vögel oder Hausgeflügel damit in Kontakt kommen können.
  • Bergung toter oder kranker Vögel nur mit geeignetem Schutz (Einmalhandschuhe, Schutzkleidung, Mundschutz) in entsprechend luftdichte Behältnisse.
  • Meldung verendeter oder kranker Wildvögel – auch der nicht jagdbaren Arten – an die zuständige Veterinärbehörde.

Die Untersuchung von Wildvögeln im Rahmen des aktiven und passiven Monitorings in Niedersachsen wird fortgeführt. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Übertragung auf den Menschen als unwahrscheinlich anzusehen.

Jägerschaft Neustadt am Rübenberge e.V.

Jägerschaft Neustadt am Rübenberge e.V.

In der Jägerschaft Neustadt am Rübenberge e.V. sind die Jäger der Kreise Neustadt am Rübenberge, Wunstorf und Garbsen organisiert.