Meldebogen Schusswaffenaufbewahrung – Beispiel Stadt Neustadt a. Rbge.
Mit Änderung des Waffengesetzes in 2009 ist die Nachweispflicht der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition eine „Bringschuld“ geworden vom legalen Waffenbesitzer gegenüber den Behörden. Die Nachweispflicht der sicheren Aufbewahrung hängt nicht mehr vom behördlichen Verlangen ab. Diese Pflicht gilt aber nur für jene Waffenbesitzer, die bisher keinen Nachweis über die sichere Aufbewahrung erbracht haben.

