Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V.

16.07.2023 | Hundewesen

Veranstalter: Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V.

Prüfungsleiter: Hundeobmann der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V.; Horst Wiegmann, Lutter Str. 45, 31535 Neustadt a. Rbge., Tel. 05072-1292, E-Mail: horst.wiegmann@gmx.net

22.10.2023 Brauchbarkeitsprüfung (BrP), Nennschluss: 06.10.2023

12.11.2023 Brauchbarkeitsprüfung (BrP), Nennschluss 20.10.2023

gerichtet wird nach der Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen.

Zur Anmeldung sind vorzulegen: Eine Kopie des Abstammungsnachweises des Hundes, und wenn vorhanden, bei Hunden zur Prüfung der Brauchbarkeit nach bestandener HZP die Zensurentafel der HZP.

Die Anmeldung erfolgt über das Portal der LJN bzw. Brauchbarkeitsprüfungen der LJN oder auf Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Die Anmeldung ist ab August möglich.

Art der BrP und Prüfungsgebühr:

Volle BrP 130,- Euro (nur mit „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer)

BrP nach bestandener HZP 80,- Euro.

Die Prüfungsgebühr ist vorab auf das Konto der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V. zu überweisen: Sparkasse Hannover IBAN: DE79250501802000712337 BIC: SPKHDE2HXXX

Bitte nur ernstgemeinte Nennungen abgeben. Die Annahme der Nennung erfolgt erst nach Eingang des Nenngeldes. Nenngeld ist Reuegeld. Es wird nicht zurückgezahlt.

Allgemeine Prüfungsbedingungen

Zu den Prüfungen der Jägerschaft (Brauchbarkeitsprüfungen (BrP)) werden alle Jagdhundrassen und auch Kreuzungen aus Jagdhundrassen zugelassen. Die Einschränkungen in der Richtlinie über den Nachweis der Brauchbarkeit für Stöbern und Schweißarbeit auf bestimmte Jagdhundrassen entfällt.

Die Schweissfährten werden mit Damwildschweiss gespritzt. Die volle Bracuhbarkeitsprüfung ist nur mit dem Prüfungsfach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ ausgeschrieben.

Der Hund muss mindestens einmal an der lebenden Ente gearbeitet/gebübt haben; der Nachweis muss im Ausbildungs- und Prüfbuch vermerkt sein. Das Ausbildungs- und Prüfbuch muss am Prüfungstag abgegeben werden. Ohne diesen Eintrag/Nachweis kann der Hund nicht an der Prüfung teilnehmen.

Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.

Heiße Hündinnen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Suchenleitung auf der Prüfung geführt werden. Die Genehmigung ist rechtzeitig vor dem Prüfungstag einzuholen. Während der Prüfung sind heiße Hündinnen separat zu verwahren.

Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass mit Angaben über die Gültigkeitsdauer ist vorzulegen.

Der Hund muss mit einem Chip gekennzeichnet sein.

Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen.

Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein.

Die Nennung erfolgt über das Portal der LJN (siehe Link oben „Anmeldung zur Prüfung“) oder auf dem Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter.

Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld! Nennungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen!!

Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein.

Ist der Hund bereits hinter der lebenden Ente geprüft worden, ist eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Arbeit mit den Nennunterlagen einzureichen. Die Annahme zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Nennung.

Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunkts zur Prüfung bekannt gegeben.

Die Hundeführer bringen bitte das Schleppwild selbst mit. Die lebende Ente wird zum Prüfen vom Verein bzw. der Jägerschaft gestellt. Die Hundeführer bringen zur Prüfung eine Flinte und ausreichend Patronen, nur Stahlschrote, mit. Bei allen Prüfungen ist die REACH_Verordnung der EU zu beachten, welche ab dem 15.02.2023 die Verwendung von Bleischrotpatronen in Gewässernähe verbietet. Es ist daher nicht gestattet und darauf zu achten, dass dort keine Bleipatronen mitgeführt werden dürfen, z.B. im Auto. Zu allen Prüfungen sind daher nur Nicht-Bleischrotpatronen zu verwenden und mitzuführen.

Hundeobmann der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V.

Jägerschaft Neustadt am Rübenberge e.V.

Jägerschaft Neustadt am Rübenberge e.V.

In der Jägerschaft Neustadt am Rübenberge e.V. sind die Jäger der Kreise Neustadt am Rübenberge, Wunstorf und Garbsen organisiert.