Neubekanntmachung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) vom 15.07.2022 und Handreichung des NLWKN zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

3.10.2022 | Allgemein

Jäger unterwegs

Mit Datum vom 15.07.2022 ist das zuletzt am 17.05.2022 geänderte Niedersächsische Jagdgesetz veröffentlicht worden und in Kraft getreten. Es enthält unter anderem die Aufnahme des Wolfes und des Goldschakals in das Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit und vielen weiteren Bestimmungen hierzu. Außerdem sind Änderungen zu Vollmachten, Eigenjagdbezirken, Abrundung von Jagdbezirken, Jagdgenossenschaft, Auszahlung des Reinertrages, Abschussplan und Streckenliste, Wildunfällen, invasive Arten, Behörden, Strafvorschriften und Ausschluss der aufschiebenden Wirkung enthalten. Die aktuelle Version des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) mit gelb markierten Änderungen ist unter folgendem Link „Niedersächsisches Jagdgesetz“ aufzurufen.

In §24 (2) des NJagdG wird unter anderem geregelt: „…, im Übrigen ist es abweichend von § 19 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a des Bundesjagdgesetzes erlaubt, bei der Jagd auf Schwarzwild, auf Raubwild sowie auf sonstiges Wild gemäß § 5 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 Nachtsicht- und Nachtzieltechnik zu nutzen, soweit sie nach § 40 Abs. 3 Satz 4 des Waffengesetzes (WaffG) zulässig ist.

Zur Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd ist ab sofort ein gültiger Schießnachweis, welcher nicht älter als ein Jahd ist, mitzuführen. In §24 (5) NJagdG ist dazu folgendes geregelt: „Bei einer Gesellschaftsjagd im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 2 hat jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer, die oder der die Jagd ausüben will, einen Schießübungsnachweis, der nicht älter als ein Jahr ist, mit sich zu führen und der Jagdleiterin oder dem Jagdleiter auf Verlangen vorzuzeigen; das nachgewiesene Übungsschießen muss mit der gleichen Art von Munition durchgeführt worden sein, die während der jeweiligen Gesellschaftsjagd verwendet wird. Die oberste Jagdbehörde wird ermächtigt, in einer Verordnung den Umfang und Inhalt der erforderlichen Schießübung, die Gestaltung des schriftlichen Nachweises sowie Anforderungen an Übungsstätten, in denen der Nachweis erbracht werden kann, festzulegen und die Anerkennung von Schießnachweisen anderer Bundesländer zu regeln.

Die Handreichung des Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (NLWKN) zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht mit Stand vom Juli 2022 kann bei Interesse bei der Jägerschaft Neustadt angefordert und eingesehen werden.

Jägerschaft Neustadt am Rübenberge e.V.

Jägerschaft Neustadt am Rübenberge e.V.

In der Jägerschaft Neustadt am Rübenberge e.V. sind die Jäger der Kreise Neustadt am Rübenberge, Wunstorf und Garbsen organisiert.

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