Am 17.05.2022 wurde im Niedersächsischen Landtag mit großer Mehrheit die Novelle zum neuen Niedersächsischen Landesjagdgesetz verabschiedet.
Die größte Änderung besteht in der Überführung des Wolfes in das Jagdrecht. Am strengen Schutzstatus des Wolfes ändert diese Überführung allerdings nichts.
Auch der Goldschakal wurde mit in das Jagdrecht aufgenommen, dieser unterliegt wie der Wolf allerdings einer ganzjährigen Schonzeit.
Weitere Änderungen gibt es im Bereich der Nachtsicht,- und Nachtzieltechnik und deren Einsatz auf bestimmte Wildarten wie den Waschbär.
Des Weiteren soll ein Verbot Bleihaltiger Flintenlaufgeschosse und Büchsenmunition ab 01.04.2025 gelten.
Auch soll der Schießnachweis für Gesellschaftsjagden eingeführt werden, dieser Betrifft sowohl Treib,- als auch Drückjagden. Unter Aufsicht der Aufsichtsperson der Schießstätte soll der Jäger: in die für sie notwendige Schießübung absolvieren.
Dies soll mit der Flinte oder der Büchse geschehen um an den jeweiligen Gesellschaftsjagden teilnehmen zu können.
Bis zum in Kraft treten dieser Novelle gilt für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden die Regelungen des jetzigen Nds. Jagdgesetzes welches einen Schießübungsnachweis vorsieht, welcher nicht älter als ein Jahr ist.
Die Novellierte Fassung des Landesjagdgesetzes ist unter folgendem Link zu finden oder über die Homepage der LJN:
https://www.ljn.de/ueber-uns/aktuelles/news-artikel/news/novelle-des-niedersaechsischen-jagdgesetzes-verabschiedet